Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Unseren Lieferungen, Leistungen und Angeboten liegen die folgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Die Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Inhaltlich anders lautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Angebote und Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind frei bleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder einer gleichwertigen Bestätigung (Telefax oder E-Mail) durch die ATLAS Natursteine GmbH, welche auch gemeinsam mit Rechnungsstellung oder der tatsächlichen Belieferung des Auftraggebers erfolgen kann.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Verkaufsangestellten der ATLAS Natursteine GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über das schriftlich Vereinbarte hinausgehen.

3. Lieferfristen und Verzug
1. In Ermangelung einer ausdrücklich als „fix“ vereinbarten Lieferzeit sind die Liefertermine für Verkäufe durch die ATLAS Natursteine GmbH unverbindlich. Lagerware – die regelmäßig in handelsüblichen Mengen im Lager Mechernich vorrätig ist – wird bei gewöhnlichem Geschäftsgang innerhalb einer Woche ausgeliefert. Ansonsten beträgt die Lieferzeit ca. 6-12 Wochen, unter Vorbehalt der sicheren Anlandung der Waren im Hafen. Die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist steht darüber hinaus unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstlieferung. Die ATLAS Natursteine GmbH wird den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren, alternative Angebote unterbreiten und im Falle des Rücktritts eine bereits empfangene Leistung des Auftraggebers unverzüglich zurück gewähren.
2. Die Lieferfrist für die ATLAS Natursteine GmbH beginnt frühestens mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch die ATLAS Natursteine GmbH. Sie beginnt zudem frühestens mit der Beibringung der vom Auftraggeber eventuell zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und der Zahlung einer gegebenenfalls vereinbarten Anzahlung. Für den Fall einer Auftragsfertigung nach Schablone kann eine feste Lieferzeit erst nach erfolgtem Postversand der Schablone an die Fertigungsstätte und der Abklärung von Fertigungsdetails mit der Fertigungsstätte mitgeteilt werden.
3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn die Nichteinhaltung der Frist auf höhere Gewalt, z.B. Krieg oder Aufruhr, oder auf Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, z.B. Streik, oder auf den Eintritt sonstiger, unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der ATLAS Natursteine GmbH liegen, zurückzuführen ist.
4. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, sofern die ATLAS Natursteine GmbH bis zum Ablauf der Lieferfrist ihre Versandbereitschaft mitgeteilt hat oder der Liefergegenstand das Lager der ATLAS Natursteine GmbH oder des ersten europäischen Importeurs verlassen hat.
5. Teillieferungen sind innerhalb des vereinbarten Lieferzeitraums zulässig, soweit sich keine Nachteile für den Gebrauch daraus ergeben.
6. Die ATLAS Natursteine GmbH kommt nur dann in Verzug, wenn die Leistung fällig ist oder eine ausdrückliche schriftliche Mahnung seitens des Auftraggebers erfolgt ist, es sei denn, es ist eine kalendermäßig bestimmte Zeit vereinbart.
7. Kommt die ATLAS Natursteine GmbH in Verzug, kann der Auftraggeber – soweit er einen daraus entstandenen Schaden nachweist – eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzugs in Höhe von 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzugs nicht in zweckdienlichen Betrieb
genommen werden kann.
8. Entschädigungsansprüche des Auftraggebers, die über die in § 3 Abs. (7) genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer vom Auftraggeber gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Darüber hinaus haftet die ATLAS Natursteine GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit der von ihr zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung aber auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit dieser Regelung nicht verbunden. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Auftraggebers bleibt unberührt.
9. Der Auftraggeber kann vom Vertrag nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zurücktreten, wenn die Verzögerung von der ATLAS Natursteine GmbH zu vertreten ist.
10.Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen der ATLAS Natursteine GmbH binnen angemessener Frist zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt, Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder am Vertrag festhält.

4. Lieferumfang, Anlieferung
1. Der Lieferumfang wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung der ATLAS Natursteine GmbH bestimmt.
2. Für die Lieferungen der ATLAS Natursteine GmbH ist die Verladestelle der Erfüllungsort. Jede Lieferung durch die ATLAS Natursteine GmbH selber oder von der ATLAS Natursteine GmbH beauftragte Dritte erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Der Gefahrübergang erfolgt mit der Aushändigung der bestellten Ware an den Frachtführer spätestens mit der Annahme durch den Auftraggeber. Treten Gewichts- oder Mengendifferenzen auf, die weder von der ATLAS Natursteine GmbH, noch vom Auftraggeber zu vertreten sind, ist das von der ATLAS Natursteine GmbH festgestellte Abgangsgewicht bzw. die von der ATLAS Natursteine GmbH festgestellte Füllmenge oder Stückzahl maßgeblich.
3. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich verändert wird und die Änderungen für den Auftraggeber zumutbar sind.
4. Lieferungen „frei Verwendungs- oder Baustelle“ verstehen sich auf Basis befahrbarer Anfahrtsstraßen und ohne Zwischenlagerung bzw. Umladung der Ware. Der Fahrer des Lieferfahrzeuges ist verpflichtet, im Rahmen eines pflichtgemäß ausgeübten Ermessens darüber zu befinden, ob die Verwendungs- oder Baustelle ohne Schäden für Fahrzeug, Ware oder fremdes Eigentum angefahren werden kann. Erfolgt die Direktbelieferung der Verwendungs- oder Baustelle gegen die Entscheidung des Fahrers auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers, haftet dieser für die hierdurch entstehenden Schäden.
5. Das Abladen hat unverzüglich sowie sach- und fachgerecht durch, vom Auftraggeber, in ausreichender Zahl zur Verfügung stehende Entladekräfte mit
der notwendigen technischen Ausrüstung zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich eine Entladung durch die ATLAS Natursteine GmbH vereinbart wurde. Wartezeiten und Mehrkosten durch Verzögerungen durch den Auftraggeber werden diesem berechnet.
6. Pflastermaterial und Findlinge werden oft – sofern keine andere Vereinbarung vorliegt – vom Lieferfahrzeug abgekippt. Sofern hieraus Schäden resultieren, gehen sie zu Lasten des Auftraggebers.
7. Verpackungsmaterialien (Paletten, Holzkisten, Bigbags, Säcke, sowie Folien und Dämmmaterialien) werden Eigentum des Auftraggebers. Dieser übernimmt die jeweilige Entsorgung des Verpackungsmaterials bzw. dessen Weitergabe im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Der Auftraggeber gilt als „InVerkehrsbringer“ der Verpackungsmaterialien im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und hat somit die gegebenenfalls anfallenden Gebühren abzuführen. Verstößt der Auftraggeber gegen Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes oder der Verpackungsordnung und wird die ATLAS Natursteine GmbH deshalb in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die ATLAS Natursteine GmbH von allen Ansprüchen frei und ersetzt ihr sämtliche Schäden und Aufwendungen.
8. Bei den veräußerten Brunnen sind Zuleitungen zu Wasserhähnen nicht im Lieferumfang enthalten, sofern nicht ausdrücklich gesondert darauf hingewiesen wird.
9. Rücknahme nicht verwendeter Materialien und Werkzeuge. Zu viel bezogene Ware wird unter Vorweisung von Rechnungs- oder Lieferscheinkopie zurückgenommen, sofern sie Originalverpackt ist und sich in einwandfreiem Zustand befindet. Beschädigte Waren und geöffnete Originalverpackungen (Paletten/Pakete) werden zurückgenommen jedoch nicht gutgeschrieben. Alle anfallenden Entsorgungskosten werden verrechnet. Es werden max. 50% des Nettowarenwertes vergütet. Rückgaben im Wert unter 50 € werden nicht vergütet. Natursteinmaterialien werden nur gutgeschrieben, wenn sie sich noch im Online Katalog der ATLAS Natursteine GmbH befinden.

5. Zahlungsbedingungen
1. Generell sind alle Rechnungen zahlbar innerhalb 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Vorbehalten bleiben separate, schriftliche Vereinbarungen bzw. die auf der Rechnung aufgedruckten Zahlungskonditionen. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ATLAS Natursteine GmbH.
2. Leistet der Auftraggeber auf eine vorangegangene Rechnung nicht oder nicht fristgerecht, ist die ATLAS Natursteine GmbH berechtigt, Folgeaufträge bis zur Begleichung der offenen Rechnung nicht auszuliefern. Die ATLAS Natursteine GmbH ist darüber hinaus berechtigt, für Folgeaufträge Vorauszahlungen zu verlangen oder das Zahlungsziel von Folgeaufträgen zu kürzen.
3. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen gegen den Zahlungsanspruch der ATLAS Natursteine GmbH aufrechnen. Der Auftraggeber darf Forderungen, die ihm gegen die ATLAS Natursteine GmbH zustehen, nur mit dessen schriftlicher Zustimmung an Dritte abtreten. Die ATLAS Natursteine GmbH hat der Abtretung zuzustimmen, soweit der Auftraggeber ein berechtigtes Interesse an der Abtretung hat.

6. Sachmängel, Gewährleistung
1. Bei den gelieferten Steinmaterialien handelt es sich um Naturprodukte, die in ihrer Beschaffenheit natürlichen Schwankungen unterliegen. Ansprüche wegen Mängeln bestehen daher nicht bei einer nur unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei einer unerheblichen Einschränkung der Brauchbarkeit. In der Regel unterliegen Farbabweichungen, Gesteinsadern, geheime Schichten, offene Stellen, Poren, Haarrisse und sachgemäß durchgeführte Kittungen keiner Gewährleistung. Mängelansprüche
bestehen darüber hinaus nicht, weil natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Belastung oder infolge äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Auftraggeber oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungen vorgenommen, bestehen für diese und die daraus resultierenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
2. Die Beschreibung der Produkte dient in der Regel lediglich der Illustration. Materialabmessungen sind als Richt- und Erfahrungswerte zu verstehen, mithin als ca.-Werte. Abweichungen und Fehler innerhalb der Regeln der DINoder EN-Normen oder der anerkannten Regeln der Technik begründen keinen Mangel.
3. Der ATLAS Natursteine GmbH ist bei vorliegen eines Mangels Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Im Falle einer erforderlichen Nachlieferung gilt bei Geschäften auf Überseebasis ausschließlich derselbe Bezugsweg als vereinbart, sodass die angemessene Frist zur Nachlieferung ca. 10-12 Wochen beträgt.
4. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Sofern das Gesetz etwa gem. §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke), 475 Abs. 2 (Verbrauchsgüterkauf), 478, 479 (Rückgriffsanspruch) und 634a (Baumängel an Bauwerken) BGB längere Fristen bestimmt, gelten diese.
5. Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege,- Arbeits-, und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Liefergegenstand an einen anderen Ort als den Ort der Übergabe verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem vertragsgemäßen Gebrauch.
6. Rückgriffsansprüche des Auftraggebers gegen die ATLAS Natursteine GmbH bestehen nur insoweit, als der Auftraggeber mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

7. Rügepflicht
1. Der Auftraggeber hat die von der ATLAS Natursteine GmbH gelieferte Ware unmittelbar bei Empfang zu überprüfen und offensichtliche Mängel, wie z.B. Fehlmengen, Bruch oder falsche Artikel sofort auf dem Lieferschein zu vermerken und vom Frachtführer gegenzeichnen zu lassen. Die Rüge und Geltendmachung behaupteter Ansprüche müssen vor Verarbeitung, Verbindung und Vermischung, spätestens jedoch 2 Werktage nach Lieferung der Ware schriftlich erfolgen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, d.h. ebenfalls binnen 2 Werktagen nach ihrer Erkennbarkeit, spätestens jedoch vor Ablauf der Gewährleistungszeit zu rügen. Erfolgt die Rüge verspätet, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
2. Der ATLAS Natursteine GmbH ist Gelegenheit zu bieten, den Mangel selbst bzw. durch einen beauftragten Fachmann untersuchen zu lassen. Dies gilt nicht, sofern wegen Gefahr im Verzug sofortige Maßnahmen ergriffen werden müssen.

8. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen der ATLAS Natursteine GmbH gegen den Auftraggeber Eigentum der ATLAS Natursteine GmbH.
2. Soweit der Auftraggeber die Vorbehaltsware weiter veräußert, tritt er der ATLAS Natursteine GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen der ATLAS Natursteine GmbH und des Auftraggebers vereinbarten Kaufpreises oder Werklohnes (inkl. MwSt.) ab, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiter veräußert werden. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Auftraggeber ermächtigt. Die Befugnis der ATLAS Natursteine GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen,
bleibt hiervon unberührt. Die ATLAS Natursteine GmbH verpflichtet sich jedoch, diese Forderungen nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Ist dies nicht der Fall, kann die ATLAS Natursteine GmbH verlangen, dass der Auftraggeber die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
3. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte der ATLAS Natursteine GmbH die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird die ATLAS Natursteine GmbH auf Aufforderung des Auftraggebers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

9. Unmöglichkeit, Vertragsanpassung
1. Soweit dem Auftraggeber Schadenersatz wegen Unmöglichkeit der Lieferung zusteht, beschränkt sich dieser Anspruch auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen Unmöglichkeit nicht zweckdienlich in Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wegen Körperschaden gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt bleibt unberührt, auch dann, wenn zunächst eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart wurde.
2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von § 3 Abs. 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb der ATLAS Natursteine GmbH erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treue und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht der ATLAS Natursteine GmbH das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Beabsichtigt die ATLAS Natursteine GmbH hiervon Gebrauch zu machen, so hat sie dies nach Kenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen.

10. Haftungsausschluss
1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der mindestens fahrlässiger Beeinträchtigung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
2. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein von Eigenschaften gehaftet wird.
3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist Mechernich.
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gereicht zu erheben, das für den Sitz der ATLAS Natursteine GmbH zuständig ist. Die ATLAS Natursteine GmbH ist berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat.

12. Nichtanwendbarkeit gegenüber Verbrauchern, abweichende Regelungen
Für Rechtsgeschäfte, an denen ein Verbraucher (§ 13 BGB) beteiligt ist, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit folgenden Einschränkungen und Veränderungen:
1. Hinsichtlich § 4 Abs. 2 wird die Anwendung für Fälle des Versendungskaufs an Verbraucher ausgeschlossen.
2. § 7 Abs. 1 gilt mit der Maßgabe, dass für die Rüge eine Frist von 14 Tagen gilt.
3. n Bezug auf § 11 verbleibt es bei den gesetzlichen Gerichtsständen.

13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit sowohl der anderen Bestimmungen als auch die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

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